Frauenwahlrecht in Japan

Das Frauenwahlrecht in Japan ergibt sich aus dem allgemeinen Erwachsenenwahlrecht und der Gleichberechtigung der Geschlechter, die in der Verfassung Japans garantiert sind. Es wurde, wie auch in den anderen Staaten Ostasiens, erst nach dem Zweiten Weltkrieg allgemein eingeführt. Das Frauenwahlrecht in Japan war Teil der demokratischen Verfassung, die auf die amerikanische Besatzung nach 1945 zurückgeht. Am 12. Dezember 1945 wurden das aktive und passive Frauenwahlrecht in Japan für das Unterhaus, am 24. Februar 1947 für das Oberhaus eingeführt.


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